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KASSENSYSTEME
TSE

Die TSE:
Pflicht, Technik, Fristen.

Wer elektronisch kassiert, braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Was sie tut, wen sie betrifft, was gemeldet werden muss und woran es im Alltag hängt.

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KURZ ERKLÄRT

Ein kleines Bauteil
mit großer Wirkung.

Die TSE macht aus einer Kasse ein manipulationssicheres Aufzeichnungssystem. Sie steckt im Gerät, im Netzwerk oder als Cloud-Dienst dahinter.

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Was sie tut

Jede Buchung wird im Moment des Kassierens signiert und mit Zeitstempel und fortlaufendem Zähler gespeichert. Nachträgliche Änderungen fallen dadurch auf.

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Wer sie braucht

Jedes elektronische Aufzeichnungssystem, auch Tablet-Kassen und Zweitgeräte. Angebundene Bestellsysteme oder Waagen dürfen die TSE der Hauptkasse mitnutzen. Die offene Ladenkasse ohne Technik bleibt davon unberührt.

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Was dazugehört

Belegausgabe bei jedem Verkauf, Meldung des Systems an das Finanzamt und ein Export, den der Prüfer lesen kann.

IM DETAIL

Was zur TSE gehört,
bevor sie zählt.

Die Technik allein reicht nicht. Erst mit Beleg, Meldung, Export und gepflegtem Zertifikat ist die Pflicht erfüllt.

Welche Fristen für Ihren Betrieb gelten, klären Sie mit Ihrem Steuerbüro. Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung.

  • Zertifizierte Sicherheitseinrichtung

    Die TSE muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein. Als Hardware im Gerät, als Steckmodul oder als Cloud-Lösung, je nachdem, was zum Betrieb passt.

  • Belegausgabepflicht

    Zu jedem Verkauf muss ein Beleg zur Verfügung stehen, auf Papier oder elektronisch. Ob der Kunde ihn mitnimmt, ist seine Sache. Eine Befreiung ist nur in Härtefällen auf Antrag möglich.

  • Meldung an das Finanzamt

    Elektronische Kassen samt TSE sind dem Finanzamt über ELSTER zu melden, und zwar innerhalb eines Monats nach Anschaffung. Dasselbe gilt, wenn ein Gerät außer Betrieb geht.

  • Einheitlicher Datenexport

    Für die Prüfung gilt die einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K). Sie legt fest, in welcher Form Kassendaten herauszugeben sind.

  • Laufzeit des Zertifikats

    Das Zertifikat einer TSE ist befristet, häufig auf fünf Jahre. Danach darf sie keine Buchungen mehr absichern und muss ersetzt werden. Der Tausch ist zu melden, und die Daten der alten TSE bleiben aufbewahrungspflichtig.

  • Ausfall dokumentieren

    Fällt die TSE aus, darf weiterkassiert werden. Ausfall und Dauer sind zu dokumentieren, und die Störung ist unverzüglich zu beheben.

AUS DER PRAXIS

Die Technik ist selten das Problem.
Die Pflege ist es.

In den meisten Betrieben läuft die TSE unauffällig. Auffällig wird sie genau dann, wenn niemand sie im Blick hat.

  • Das TSE-Zertifikat ist abgelaufen, der Betrieb kassiert weiter, ohne es zu merken
  • Die Kasse wurde nie beim Finanzamt gemeldet, auch Zweitgeräte nicht
  • Nach einem Neustart oder Update ist die TSE nicht mehr verbunden, und niemand bemerkt es
  • Der Beleg wird nur auf Nachfrage gedruckt statt bei jedem Verkauf
  • Nach einem Gerätetausch sind die Daten der alten Kasse weg, obwohl sie aufbewahrt werden müssen

Ein Anbieter, der Updates, Zertifikatswechsel und Meldungen im Blick behält, nimmt Ihnen genau diese Punkte ab.

WARUM DAS SYSTEM ZÄHLT

Eine Kasse ist kein Kauf.
Sie ist ein Betrieb.

Beim Preisvergleich fällt auf, was ein Gerät kostet. Im Alltag zählt, wer sich um Technik, Fristen und Nachweise kümmert.

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TSE fest eingebunden

Kasse und TSE stammen aus einer Hand, Updates kommen automatisch, der Zertifikatswechsel ist Teil des Vertrags.

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Meldung und Nachweise

Gute Anbieter liefern die Angaben für die Meldung und die Unterlagen für die Verfahrensdokumentation mit.

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Ersatz, wenn es klemmt

Fällt ein Gerät aus, zählt, wie schnell Ersatz da ist. Das entscheidet ein Servicevertrag, nicht der Gerätepreis.

Wir prüfen gemeinsam, welche Lösung zu Ihrem Betrieb passt, und sehen uns Systeme mehrerer Anbieter an. Was daneben an Aufzeichnungspflichten gilt, steht unter GoBD-konform kassieren.

GUT ZU WISSEN

Ihre Fragen. Klare Antworten.

Gibt es in Deutschland eine Registrierkassenpflicht?

Nein. Sie dürfen weiterhin mit einer offenen Ladenkasse arbeiten. Sobald Sie aber ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzen, braucht es eine zertifizierte TSE.

Seit wann gilt die TSE-Pflicht?

Die Kassensicherungsverordnung gilt seit 2020. Nach den Übergangsfristen für ältere Geräte gilt sie heute für jede elektronische Kasse, auch für gebraucht gekaufte.

Muss ich meine Kasse beim Finanzamt melden?

Ja. Elektronische Aufzeichnungssysteme werden über ELSTER gemeldet: Anschaffung und Außerbetriebnahme jeweils innerhalb eines Monats. Bei mehreren Geräten oder Standorten hilft Ihr Steuerbüro bei der Meldung.

Hardware-TSE oder Cloud-TSE?

Beides ist zulässig. Eine Hardware-TSE steckt im Gerät und braucht kein Netz, eine Cloud-TSE bedient mehrere Kassen und fällt bei Internetstörungen aus. Welche Variante passt, hängt von Standort, Anzahl der Geräte und Verbindung ab.

Was tun, wenn die TSE ausfällt?

Weiterkassieren ist erlaubt. Halten Sie Beginn und Ende des Ausfalls fest, lassen Sie die Störung zügig beheben und bewahren Sie den Nachweis auf.

Brauchen auch Bestell-Apps und Zweitgeräte eine TSE?

Sie müssen abgesichert sein, sobald sie Bestellungen oder Verkäufe erfassen. Das kann eine eigene TSE sein oder die der Hauptkasse, an die sie angebunden sind. Genau hier entstehen in der Prüfung die Lücken, weil das Zweitgerät im Alltag vergessen wird.