Was sie tut
Jede Buchung wird im Moment des Kassierens signiert und mit Zeitstempel und fortlaufendem Zähler gespeichert. Nachträgliche Änderungen fallen dadurch auf.
Wer elektronisch kassiert, braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Was sie tut, wen sie betrifft, was gemeldet werden muss und woran es im Alltag hängt.
Kasse unverbindlich anfragenDie TSE macht aus einer Kasse ein manipulationssicheres Aufzeichnungssystem. Sie steckt im Gerät, im Netzwerk oder als Cloud-Dienst dahinter.
Jede Buchung wird im Moment des Kassierens signiert und mit Zeitstempel und fortlaufendem Zähler gespeichert. Nachträgliche Änderungen fallen dadurch auf.
Jedes elektronische Aufzeichnungssystem, auch Tablet-Kassen und Zweitgeräte. Angebundene Bestellsysteme oder Waagen dürfen die TSE der Hauptkasse mitnutzen. Die offene Ladenkasse ohne Technik bleibt davon unberührt.
Belegausgabe bei jedem Verkauf, Meldung des Systems an das Finanzamt und ein Export, den der Prüfer lesen kann.
Die Technik allein reicht nicht. Erst mit Beleg, Meldung, Export und gepflegtem Zertifikat ist die Pflicht erfüllt.
Welche Fristen für Ihren Betrieb gelten, klären Sie mit Ihrem Steuerbüro. Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung.
Die TSE muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein. Als Hardware im Gerät, als Steckmodul oder als Cloud-Lösung, je nachdem, was zum Betrieb passt.
Zu jedem Verkauf muss ein Beleg zur Verfügung stehen, auf Papier oder elektronisch. Ob der Kunde ihn mitnimmt, ist seine Sache. Eine Befreiung ist nur in Härtefällen auf Antrag möglich.
Elektronische Kassen samt TSE sind dem Finanzamt über ELSTER zu melden, und zwar innerhalb eines Monats nach Anschaffung. Dasselbe gilt, wenn ein Gerät außer Betrieb geht.
Für die Prüfung gilt die einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K). Sie legt fest, in welcher Form Kassendaten herauszugeben sind.
Das Zertifikat einer TSE ist befristet, häufig auf fünf Jahre. Danach darf sie keine Buchungen mehr absichern und muss ersetzt werden. Der Tausch ist zu melden, und die Daten der alten TSE bleiben aufbewahrungspflichtig.
Fällt die TSE aus, darf weiterkassiert werden. Ausfall und Dauer sind zu dokumentieren, und die Störung ist unverzüglich zu beheben.
In den meisten Betrieben läuft die TSE unauffällig. Auffällig wird sie genau dann, wenn niemand sie im Blick hat.
Ein Anbieter, der Updates, Zertifikatswechsel und Meldungen im Blick behält, nimmt Ihnen genau diese Punkte ab.
Beim Preisvergleich fällt auf, was ein Gerät kostet. Im Alltag zählt, wer sich um Technik, Fristen und Nachweise kümmert.
Kasse und TSE stammen aus einer Hand, Updates kommen automatisch, der Zertifikatswechsel ist Teil des Vertrags.
Gute Anbieter liefern die Angaben für die Meldung und die Unterlagen für die Verfahrensdokumentation mit.
Fällt ein Gerät aus, zählt, wie schnell Ersatz da ist. Das entscheidet ein Servicevertrag, nicht der Gerätepreis.
Wir prüfen gemeinsam, welche Lösung zu Ihrem Betrieb passt, und sehen uns Systeme mehrerer Anbieter an. Was daneben an Aufzeichnungspflichten gilt, steht unter GoBD-konform kassieren.
Nein. Sie dürfen weiterhin mit einer offenen Ladenkasse arbeiten. Sobald Sie aber ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzen, braucht es eine zertifizierte TSE.
Die Kassensicherungsverordnung gilt seit 2020. Nach den Übergangsfristen für ältere Geräte gilt sie heute für jede elektronische Kasse, auch für gebraucht gekaufte.
Ja. Elektronische Aufzeichnungssysteme werden über ELSTER gemeldet: Anschaffung und Außerbetriebnahme jeweils innerhalb eines Monats. Bei mehreren Geräten oder Standorten hilft Ihr Steuerbüro bei der Meldung.
Beides ist zulässig. Eine Hardware-TSE steckt im Gerät und braucht kein Netz, eine Cloud-TSE bedient mehrere Kassen und fällt bei Internetstörungen aus. Welche Variante passt, hängt von Standort, Anzahl der Geräte und Verbindung ab.
Weiterkassieren ist erlaubt. Halten Sie Beginn und Ende des Ausfalls fest, lassen Sie die Störung zügig beheben und bewahren Sie den Nachweis auf.
Sie müssen abgesichert sein, sobald sie Bestellungen oder Verkäufe erfassen. Das kann eine eigene TSE sein oder die der Hauptkasse, an die sie angebunden sind. Genau hier entstehen in der Prüfung die Lücken, weil das Zweitgerät im Alltag vergessen wird.